Nachhaltige Sanierungsfähigkeit — Anforderungen an das Eigenkapital

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Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Sanierungskonzept nur dann eine taugliche Grundlage, die Anfechtungs- und Haftungsrisiken auszuschließen, wenn die darin enthaltenen Maßnahmen objektiv geeignet sind, das Unternehmen „in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren“. Doch was bedeutet „durchgreifend saniert“? Eine nähere Erläuterung enthält die Rechtsprechung nicht, und es ist daher unter anderem auslegungsbedürftig, welche Anforderungen an das Eigenkapital des zu sanierenden Unternehmens sich daraus ergeben. Im aktuellen Beitrag im Handelsblatt Journal „Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz“ geht unser Partner Sebastian Philipp auf diese Fragestellung ein.